Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig € 250,00 pro Haushalt. Zur teilweisen Abfederung der massiven Preissteigerungen im Energiekostenbereich aufgrund der Ukraine – Krise wird über den bereits bestehenden Heizkostenzuschuss hinaus befristet ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 250,00 pro Haushalt gewährt.
Fördervoraussetzungen
Hauptwohnsitz im Bundesland Tirol
Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses
Für den Heizkostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:
- 1.000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.590 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- 260 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 190 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
- 550 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
- 380 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Energiekostenzuschusses
Für den Energiekostenzuschuss sind über den bestehenden Heizkostenzuschuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:
- 1.300 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 2.067 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- 338 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 247 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
- 715 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
- 494 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
Für PensionistenInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, wohnhaft außerhalb der Stadtgemeinde Innsbruck, denen im vergangenen Jahr der Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes bewilligt wurde, ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich.
PensionistenInnen mit Bezug der Ausgleichszulage wohnhaft in der Stadtgemeinde Innsbruck, welche in der Heizperiode 2020/2021 einen Heizkostenzuschuss bezogen haben, übermittelt die Behörde ein Antragsformular.
Anträge sind bis 31. Dezember 2022 am Gemeindeamt Häselgehr einzubringen.